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Ihr Kfz-Sachverständiger für Braunschweig und Umgebung

Weil Schadensmanagement Vertrauenssache ist! ​Stellen Sie sich vor, es gibt einen Kfz-Sachverständiger, der Ihnen aufzeigt, dass Anfahrt und Erstellung eines Kfz-Haftpflichtschaden-Gutachtens für Sie völlig kostenfrei* sind. Der genau zu dem Zeitpunkt zu Ihnen kommt, an dem Ihnen die Begutachtung Ihres Fahrzeugs zeitlich am besten passt. Ein Gutachter, der Ihre Sprache spricht, keine Zeit vergeudet und den Schaden blitzschnell und lückenlos erfasst. Ein Sachverständiger, der Ihr Kfz-Gutachten inklusive ausführlicher fotografischer Dokumentation innerhalb von nur 24h erstellt und sowohl an Sie, als auch sogleich an die gegnerische Versicherung sendet, damit Sie Ihr Geld schneller erhalten. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin bei uns und überzeugen Sie sich selbst!

Unfallschaden ?

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Die wichtigsten Fragen im Überblick

Was ist ein Unfallgutachten?

Eine kleine Unaufmerksamkeit kann im Straßenverkehr schnell zu einem Unfall mit hohem Schaden führen. Zur Ermittlung der Schadenhöhe wird bei einem Verkehrsunfall häufig ein Schadengutachten/Unfallgutachten erstellt. Dabei handelt es sich um eine genaue Dokumentation des gesamten Schadens durch einen Sachverständigen, bei der alle Schäden am Fahrzeug fotografisch dokumentiert und schriftlich erfasst werden. Der Sachverständige nimmt die Daten der beteiligten Unfallteilnehmer sowie die Fahrzeugdaten auf, ermittelt die Versicherung des Unfallverursachers und berechnet die Höhe des Schadens. Anschließend wird ein ausführliches Unfallgutachten mit Lichtbildern erstellt und an die zuständige Versicherung versandt. Die Dokumentation der entstandenen Schäden ist nur ein Aspekt, die der Sachverständige im Gutachten berücksichtigt.

Für wen ist ein Unfallgutachten sinnvoll?

Meist wird ein Unfallgutachten nach einem Verkehrsunfall zur Klärung von Umfang und Höhe des Schadens nach einem Autounfall erstellt. Bei einem Kfz- Haftpflichtschaden haben Sie als Geschädigter Anspruch auf die Beauftragung eines freien Sachverständigen. Ein Schadengutachten ist in diesem Fall der optimale Weg zu einer reibungslosen Schadensregulierung, damit Sie alle Ihnen zustehenden Ansprüche geltend machen können.

Was kostet ein Unfallgutachten?

Je nach Schadenshöhe kostet ein Kfz-Gutachten im Durchschnitt ca. 500 EUR, die Kosten werden von Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen. Als Geschädigter eines Kfz-Haftpflichtschadens entstehen Ihnen also für die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen, keine Kosten, denn diese übernimmt die Versicherung des Schadenverursachers.

Was braucht man für den Gutachter bei PKW Schaden?

Neben dem beschädigten Fahrzeug benötigt der Gutachter Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, etc.), den Fahrzeugschein mit den Fahrzeugdaten, sowie Angaben zum Verursacher, Unfallhergang, Versicherung und/oder zur gegnerischen Kfz-Versicherung.

Kfz-Gutachten MwSt. abgezogen oder nicht?

Wird das Fahrzeug repariert, zahlt die Versicherung neben den eigentlichen Reparaturkosten selbstverständlich auch die anfallende Mehrwertsteuer. Bei einer fiktiven Abrechnung greift jedoch § 249 II S.2 BGB. Das Gesetz besagt, dass die Versicherung des Schadenverursachers ausschließlich Mehrwertsteuer zahlen muss, wenn diese auch wirklich angefallen ist. Nachgewiesen wird dies in der Regel durch die Reparaturrechnung. Wenn Sie sich für eine Schadensregulierung „nach Gutachten“ entscheiden, wird die kalkulierte Mehrwertsteuer somit nicht ausgezahlt.

Was ist ein Unfallgutachten?

Eine kleine Unaufmerksamkeit kann im Straßenverkehr schnell zu einem Unfall mit hohem Schaden führen. Zur Ermittlung der Schadenhöhe wird bei einem Verkehrsunfall häufig ein Schadengutachten/Unfallgutachten erstellt. Dabei handelt es sich um eine genaue Dokumentation des gesamten Schadens durch einen Sachverständigen, bei der alle Schäden am Fahrzeug fotografisch dokumentiert und schriftlich erfasst werden. Der Sachverständige nimmt die Daten der beteiligten Unfallteilnehmer sowie die Fahrzeugdaten auf, ermittelt die Versicherung des Unfallverursachers und berechnet die Höhe des Schadens. Anschließend wird ein ausführliches Unfallgutachten mit Lichtbildern erstellt und an die zuständige Versicherung versandt. Die Dokumentation der entstandenen Schäden ist nur ein Aspekt, die der Sachverständige im Gutachten berücksichtigt.

Kfz-Gutachten wurde erstellt - wann darf ich mein Auto reparieren?

Damit nach einem Unfall die Mobilität möglichst kurzfristig wieder gewährleistet werden kann, ist eine schnelle Reparatur durchaus sinnvoll. Dennoch sollten Sie die Reparatur des Fahrzeugs keinesfalls ohne Rücksprache mit Ihrem Sachverständigen oder der Versicherung in Auftrag geben, damit es im Zuge der Schadensregulierung nicht zu Unstimmigkeiten kommt.

Kfz Unfall? Gutachter? Wie geht es weiter?

Wurde das Gutachten erstellt und an die gegnerische Versicherung übersandt, sollten Sie in der Regel innerhalb der nächsten 2 Wochen spätestens einen Anspruchstellerfragebogen oder Anruf der Versicherung erhalten. Im Falle der schriftlichen Kontaktierung seitens der gegnerischen Versicherung, hilft Ihnen gern das Kfz-Sachverständigen Büro Amawi mit dem korrekten Ausfüllen des Formulars. Hier ist es wichtig den Unfallhergang detailliert zu beschreiben und zu skizzieren, damit es nicht zu weiteren Fragen und Verzögerungen kommt. Sollte in den 2 Wochen nach Erstellung des Gutachtens zu keinem Kontakt seitens der Versicherung gekommen sein, so ist es wichtig Ihren Sachverständigen zu kontaktieren, damit dieser nochmals bei der Versicherung nachhakt.

Was genau ist ein Unfallgutachter?

Die Aufgabe des Unfallgutachters ist die Erstellung von fachlich qualifizierten Gutachten, damit die entsprechende Schadenhöhe genaustens beziffert wird. Ferner gehört zu seinem Aufgabengebiet den Fahrzeugwert zu ermitteln, um abwägen zu können, ob es sich bei dem Schaden um einen reparablen, einen wirtschaftlichen oder absoluten Totalschaden handelt. Im Falle eines wirtschaftlichen oder absoluten Totalschadens, ziehen wir für Sie den validen Restwert heran. Weiterhin errechnet unser Sachverständiger eine eventuelle Wertminderung, Mietwagenkosten oder die Höhe des Nutzungsausfalls.

Wie lange hat man nach einem Unfall Zeit ein Gutachten erstellen zu lassen?

Als Geschädigter haben Sie nach § 254 BGB die Pflicht zur Schadenminderung. Sie sind dazu verpflichtet, einen Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern. Dies bezieht sich auf alle Positionen eines Schadens und betrifft somit auch das Gutachten. Ein Sachverständiger sollte möglichst zeitnah beauftragt werden. Eine verzögerte Begutachtung kann zu höheren Kosten führen, beispielsweise wenn das beschädigte Fahrzeug weiter genutzt wird oder witterungsbedingt weitere Schäden entstehen. Dies wäre ein klarer Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht. Wie lange dauert ein Gutachten? Je nach Gutachter kann die Dauer für die Erstellung eines Gutachtens durchaus variieren. Viele Gutachter brauchen wenige Tage bis zu einer Woche für die Erstellung des Gutachtens. Wir erstellen Ihr Kfz-Gutachten innerhalb von 48 Stunden und sparen Ihnen wertvolle Zeit, da die Abwicklung durch die Versicherung so innerhalb kurzer Zeit erfolgen kann.

Wann erhalte ich den Schadenwert auf mein Konto?

Die Versicherung hat nach Erstellung des Gutachtens bis zu 6 Wochen Zeit, um den Schaden zu regulieren. In einigen Fällen konnte das SBK-Sachverständigenbüro Karaman schon rekordverdächtige Zeiten von wenigen Werktagen verbuchen.

Trage ich wirklich keinerlei Kosten für das Gutachten?

Nein, alle Kosten trägt beim Geschädigten die gegnerische Versicherung.

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